Eigenmarke

Unsere Eigenmarke elac®

Vermutlich kennen Sie bereits die Vorteile unserer Eigenmarke elac®:
Sie erhalten Qualitätsprodukte zu einem sehr guten Preis.
Nichts desto trotz werden die Produkte von namhaften pharmazeutischen Herstellern zu Top-Konditionen hergestellt, ein Großteil sogar hier bei uns in Deutschland.

Sie erkennen unsere qualitativ hochwertigen Eigenmarken Produkte an dem markanten roten Pfeil.
Folgende Produkte für die wichtigsten OTC-Indikationsbereiche bieten wir an:

 

ELAC Eigenmarke

  • ASS 100 mg TAH elac®
  • ASS 500 mg elac®
  • Ibuprofen 400 mg elac®
  • Omeprazol 20 mg elac®
  • Paracetamol 500 mg elac®
  • Cetirizin 2 HCl 10 mg elac®
  • Lippenherpescreme 50 mg elac®
  • Loperamid 2 mg elac®
  • Nasenspray elac®
  • Pantoprazol elac® 20 mg
  • Schlaftabletten 50 mg elac®

 

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

2 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

3 Preis solange der Vorrat reicht, Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Keine Doppelrabattierung.

4 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. gegenüber des AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V). Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.


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